Content-Prozessablauf
Widerspruch gegen eine Moderatorenentscheidung einlegen
Wenn wir eine Bewertung, ein Foto oder andere Inhalte entfernen, die Sie gepostet haben, stellen wir sicher, dass wir Ihnen eine verständliche Begründung senden. Sie können Ihren Inhalt dann bearbeiten, sodass er den Standards unserer Richtlinien entspricht oder gegen die Entscheidung über die Entfernung Ihres Inhalts Widerspruch einlegen, wenn Sie der Entscheidung unserer Moderatoren nicht zustimmen.
1. Der Widerspruchsprozess
Sobald Sie eine Benachrichtigung mit der Begründung erhalten haben, warum Ihr Inhalt entfernt wurde, können Sie Widerspruch dagegen einlegen.

Um mit dem Prozess zu beginnen, können Sie den Link in der E-Mail mit der Erklärung, warum Ihr Inhalt entfernt wurde, nutzen.

Wenn Sie die Entscheidung anfechten, werden unsere Inhaltsmoderatoren Ihren Inhalt noch einmal anhand unserer Richtlinien für Inhalte prüfen und entscheiden, ob der Inhalt für die Anzeige auf unserer Plattform geeignet ist.

Sie werden per E-Mail über das Ergebnis unserer Prüfung benachrichtigt.

2. Außergerichtliche Streitbeilegung bzw. Vertragsforderungen im Vereinigten Königreich
Wenn Sie sich in der Europäischen Union befinden und wir "Inhaltsmaßnahmen" auf Ihre Inhalte oder Ihr Konto angewendet haben, wie in unseren Standards und Richtlinien für Inhalte beschrieben, können Sie einen Streitfall über eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle vorbringen. Wenn Sie dies beabsichtigen, sehen Sie bitte eine Liste dieser Streitbeilegungsstellen ein und besuchen Sie die Website der einzelnen Stellen, um weitere Informationen über den Ablauf des Verfahrens zu erhalten. Ihre Entscheidungen sind für uns nicht bindend. Andernfalls sind wir nicht verpflichtet, uns alternativen Streitbeilegungsverfahren zu unterziehen, die von unabhängigen Streitbeilegungsstellen durchgeführt werden.

Wenn Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind und Ihre Inhalte oder Ihr Konto unter Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen entfernt oder gesperrt wurden, können Sie eine Klage wegen Vertragsbruchs einreichen.

3. Gerichtsverfahren
Nach Erhalt des Ergebnisses Ihres Antrags auf außergerichtliche Streitbeilegung ist die Entscheidung endgültig. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, können Sie die Entscheidung nach geltendem Recht vor Gericht anfechten.
